Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich jederzeit gerne telefonisch, per Fax oder E-mail an uns wenden. Am besten erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist Frau Grauenhorst-Hoock, unsere Praxishilfe, für Sie da und kann Ihre Wünsche entgegennehmen.
Da wir sehr viele Hausbesuche machen, bitten wir Sie um Verständnis, sollte die Praxis auch während der Behandlungszeiten einmal nicht besetzt sein.
Zudem möchten wir ganz für unsere Patienten da sein und unsere Behandlungen ungern unterbrechen.
Sie werden dann mit unserem Anrufbeantworter verbunden. Hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie baldmöglichst zurück.



    Informationen für Patienten gesetzlicher Krankenkassen

Unsere Praxis ist für alle Kassen und Berufsgenossenschaften zugelassen.

Kassenrezepte müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden und dürfen nicht mehr als 14 Tage unterbrochen werden, sonst wird das Rezept ungültig.

Für jedes Rezept fallen Zuzahlungen an in Höhe von 10 Euro pro Rezept + 10 % der Behandlungskosten;
Die Zuzahlung wird zu Beginn der Behandlung fällig. Bitte zahlen Sie spätestens nach der zweiten Behandlung.

Ausgenommen von der Zuzahlung sind nur Kinder bis 18 Jahre und Patienten, die eine Befreiung haben, die frühestens am 01.01.2024 ausgestellt ist. Ältere Befreiungen sind ungültig.

Sie erhalten von uns eine Quittung über die bezahlten Gebühren. Bewahren Sie diese gut auf.

Übrigens: Die Zuzahlungen sind kein Mehrverdienst für uns, sondern werden direkt an die Krankenkassen weitergeleitet.